PKV Lexikon Alkoholklausel

März 6th, 2010

PKV Lexikon Alkoholklausel

Betrifft das Krankentagegeld. In den allgemein gelten Musterbedingungen des PKV - Verbands ist vorgesehen, daß es für Arbeitsunfähigkeit, die durch Alkoholeinfluß verursacht wurde (Unfall, Suchterkrankung etc.), keine Tagegeld-Leistung gibt. Dies nennt man "Alkoholklausel". Die meisten Versicherer haben in ihren Bedingungen auf diesen Leistungsausschluß verzichtet.

Vergleichen Sie Kostenlos und unverbindlich ihre private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung Rechner

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.

Kategorien: PKV Lexikon

Schlagwörter:, , ,

Feed

http://www.pkv-angebot.com / PKV Lexikon Alkoholklausel