PKV Lexikon Alkoholklausel
Betrifft das Krankentagegeld. In den allgemein gelten Musterbedingungen des PKV - Verbands ist vorgesehen, daß es für Arbeitsunfähigkeit, die durch Alkoholeinfluß verursacht wurde (Unfall, Suchterkrankung etc.), keine Tagegeld-Leistung gibt. Dies nennt man "Alkoholklausel". Die meisten Versicherer haben in ihren Bedingungen auf diesen Leistungsausschluß verzichtet.
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