PKV Lexikon - Ambulante Kur
Rehabilitationen oder Kuren zur Vorsorge sind nicht immer mit einem stationären Aufenthalt in einer Klinik verbunden. Die Kasse zahlt bei einer ambulanten Kur die medizinischen Leistungen wie Arztbehandlung oder Massagen an einem anerkannten Kurort. Allerdings muss der Versicherte für Anreise, Unterkunft und Verpflegung selbst aufkommen.
Ein Zuschuss von maximal 13 € am Tag darf durch die Kassen gezahlt werden. Die meisten machen das auch, aber bei einigen Kassen gibt es diesen Zuschuss allerdings nicht. Der Wechsel der Kasse ist aber nur aus diesem Grund nicht notwendig, denn der Unterschied ist nicht so groß.
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