Startseite
Private Krankenversicherung Krankenzusatzversicherung Angebot Anfordern Nützliches zum Thema PKV Lexikon
Alkoholklausel Alternative Behandlungsmethoden Ambulante Behandlung Beitragsrückerstattung Check-Up Dynamik Krankentagegeld Existenzgründer-Tarife Heilmittel Hilfsmittel Karenzzeit Krankentagegeld Krankenhaus-Tagegeld Kündigungsverzicht Ambulante Kur Abkürzungen Stationäre Kur Leistungseinschränkung Mehrbettzimmer Refraktionsbestimmung Regelhöchstsatz Selbstbeteiligung Stationäre Behandlung Vorsorge-Untersuchungen Wahlleistungen Wartezeiten Zahnbegrenzung Beitragsbemessungsgrenze 2007 Pflichtversicherungsgrenze 2007

PKV Lexikon Beitragsrückerstattung

Wenn man leistungsfrei bleibt, d.h. keine Rechnungen oder Rezepte eingereicht hat, erhält man einen gewissen Teil der Beiträge zurück. Dazu muß man mindestens 1 Kalenderjahr leistungsfrei sein. Selten bekommt man am Anfang auch für ein Rumpfjahr eine BRE. Auch wenn Kosten entstanden sind, kann man leistungsfrei bleiben, indem man die Rechnungen nicht vorlegt. Das ist mitunter vorteilhaft, wenn die mögliche Erstattung (abzüglich einer evt. Selbstbeteiligung) niedriger liegt, als die BRE. Die BRE bezieht sich auch auf den Arbeitgeber-Anteil des jeweiligen Tarifs.
Oft steigt die BRE durch mehrere "schadenfreie" Jahre hintereinander an. Gewöhnlich macht jede eingereichte Rechnung die BRE für das jeweilige Jahr hinfällig (außer die Selbstbeteiligung war noch nicht erfüllt).
Meistens müssen alle Tarif-Bereiche leistungsfrei sein. Reicht man eine Zahnrechnung ein, ist auch die BRE für den ambulanten Tarif weg.

Vergleichen Sie Kostenlos und unverbindlich ihre private Krankenversicherung

Vergleich und Angebot zur privaten Krankenversicherung

Gewünschter Schutz: 
Selbstbeteiligung: 
Bisher versichert: 
Vorname:
Nachname:
Geburtsdatum:
 tt.mm.jjjj
Strasse und Nr.:
PLZ und Ort:
Telefon:
E-Mail:
Erreichbarkeit: 
Berufsgruppe:
Anmerkungen: 
 
Ich stimme Datenschutzerklärung und AGB zu
ein Service von versicherung.net

ImpressumImpressum    KontaktKontakt   Sitemap   AGB   Webtip 2


www.pkv-angebot.com © 2007