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PKV Lexikon - Hilfsmittel

Die tariflich erstattungsfähigen Hilfsmittel sind i. d. Regel in den Tarifbedingungen in Form eines Hilfsmittel-Katalog festgehalten. Die Erstattungsansprüche der Zeit, Summe oder Stückzahl sind meist begrenzt, allerdings kann jede Versicherungsgesellschaft grundsätzlich die Erstattung auf einen angemessenen Betrag herabsetzen. Abzüge sind möglich, wenn das Maß der medizinischen Notwendigkeit überschritten wird. Bestimmte Hilfsmittel werden je nachdem vom Versicherer bzw. auf dem Kulanzweg erstattet.

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