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PKV Lexikon - Mehrbettzimmer

In der Gesetzlichen Krankenversicherung wird bei einem Krankenhausaufenthalt die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer gewährt. Versicherte der Privaten Krankenversicherung dagegen haben je nach Tarif Anspruch auf ein Ein- oder Zweibettzimmer.

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