PKV Lexikon - Pflichtversicherungsgrenze 2007
Selbständige und Freiberufler können sich unabhängig von der Höhe ihres Einkommens privat versichern.
Für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer ist ein Wechsel in die private Versicherung immer nur zum 01.01. eines Jahres möglich. Voraussetzung ist ausserdem, dass das Einkommen in den drei vorausgegangenen Kalenderjahren immer über der Pflichtversicherungsgrenze gelegen hat.
Ausnahmen: Die Arbeitnehmer, die vor dem 02.02.2007 ihre freiwillige Mitgleidschaft gekündigt haben, um sich privat zu versichern.
Die Pfichtversicherungsgrenze beträgt im Jahr 2007 47700,00 Euro. Das entspricht 3975,00 Euro monatlich. Weihnachts- und Urlaubsgeld werden ebenfalls berücksichtigt. Nur wer als Arbeitnehmer mehr verdient, ist freiwillig versichert.
Beamte, Richter und Abgeordnete. Für diese Personengruppe zahlt der "Dienstherr" (also z.B. Bund oder Land) eine sogenannte Beihilfe in Höhe von 50% - 80% der Krankheitskosten. Es muss lediglich noch der Rest versichert werden. Gesetzlich versicherte Beamte profitieren nicht von diesem Zuschuß, sie bezahlen den ganz normalen, einkommensabhängigen Beitrag. Deshalb ist die private Krankenversicherung meist der einzige sinnvolle Versicherungsschutz für diese Personengruppe.
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