Durch das Absinken der Verdienstgrenze haben 2011 mehr Arbeitnehmer als bisher die Möglichkeit, in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Wer jung und gesund ist, kann dabei viel Geld sparen – für andere kann sich der Wechsel rächen. Von Elke Schulze
Wer in die private Krankenversicherung wechselt, verspricht sich davon in der Regel günstigere Beiträge oder eine bessere medizinische Versorgung. Eine Änderung im Gesetz hat vielen nun den Weg zum Privatpatienten geebnet. Zum ersten Mal ist die Verdienstgrenze gesenkt worden: Wer mehr als 4125 Euro im Monat oder mehr als 49.500 Euro jährlich verdient, darf sich künftig privat versichern. Und das bereits nach einem Jahr, die alte Regelung sah eine Wartezeit von drei Jahren vor.
Private Krankenversicherung vergleich
In der Privaten Krankenversicherung ist die Versicherungsprämie:
- auf Basis individuell zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung vereinbarter Leistungen kalkuliert,
- risikobezogen und einkommensunabhängig
- rücklagebildend (d. h. vorhersehbare Kostensteigerungen durch die Altersentwicklung innerhalb einer Tarifgruppe werden durch eine Rücklagenbildung gemindert)
- demographiefest, da die Prämien jeweils für die versicherte Tarifgruppe berechnet werden und nur für diese risikogerechte Beiträge erhoben werden und Zahlungen erfolgen. Die Altersentwicklung wird sich auch in diesen Tarifgruppen in der Risikokalkulation niederschlagen und daher ebenso zu höheren Beiträgen führen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung, allerdings nicht für alle im selben Maße
- tarifgruppenbezogen kalkuliert und damit vergreisungsgefährdet (d. h. sie beinhaltet nur einen Risikoausgleich innerhalb einer Tarifgruppe, aber keine Umverteilung mit weiteren Versichertengruppen im gleichen Versicherungsunternehmen).
Wie funktioniert die private Krankenversicherung?
Ein Hauptmerkmal der privaten Krankenversicherung ist, dass sie ihre Leistungen nach dem Baukastenprinzip anbietet: Der ambulante Schutz umfasst die Behandlung beim Arzt, alle Medikamente, Heil- und Hilfsmittel. Je nach abgeschlossenem Tarif bekommt man alles oder nur einen bestimmten Teil der Kosten erstattet. Unter den stationären Teil fällt die gesamte Versorgung im Krankenhaus. Ebenfalls separat schließt man den Zahntarif ab, bei dem die Höhe der Erstattung individuell verhandelt wird.
Dabei muss man sich über den Umfang des Versicherungsschutzes klar werden. Was brauche ich tatsächlich? Muss es ein Einzelzimmer in der Klinik sein, oder reicht das Zweibettzimmer? Sollen Kosten für Heilpraktiker, Psychotherapeuten und umfassenden Zahnersatz übernommen werden, oder trage ich einen großen Teil selbst? Anschließend sollte man auf jeden Fall mehrere Angebote einholen, denn es gibt große Unterschiede. Einige Unternehmen erhöhen die Beiträge schneller, manche knausern bei den Leistungen, andere geben viel Geld für Makler und Verwaltung aus. Unabhängige Stellen, wie der Map-Report oder Finanztest, führen genaue Anbietervergleiche durch.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse steht vor der Unterschrift eine umfangreiche Gesundheitsprüfung. Vorerkrankungen oder chronische Krankheiten müssen dem Versicherer gemeldet werden, der dafür einen Risikozuschlag auf die normale Prämie kassieren darf – oder Leistungen für die spezielle Erkrankung ganz ausschließt. Dieses “Aussortieren” gibt es bei den gesetzlichen Kassen nicht.